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Die Fruchtfolgeflächen rücken ein doppeltes Paradox für die Raumplanung in der Schweiz ins Blickfeld. Erstens sind die Fruchtfolgeflächen zwar die besten Flächen für die landwirtschaftliche Produktion und damit für die Sicherstellung der Grundversorgung einer stark wachsenden Bevölkerung, gleichzeitig sind sie im Allgemeinen aber auch die besten Flächen für die Entwicklung des Siedlungsraums. Die Fruchtfolgeflächen befinden sich somit am Kristallisationspunkt von zwei völlig widersprüchlichen Erfordernissen: auf der einen Seite das legitime Bedürfnis, eine ausreichende landwirtschaftliche Produktion zu garantieren – und damit auch der Erhaltung offener Flächen, der Böden, dem Landschaftschutz und der Landesverteidigung Rechnung zu tragen –, und andrerseits das Bedürfnis, Wohnraum, Arbeitsplätze und Freiräume für eine Bevölkerung zu schaffen, welche aufgrund einer dynamischen Wirtschaftsaktivität stetig wächst. Mit Blick auf den anhaltenden demographischen Druck werden sich diese Gegensätze in den nächsten Jahren noch verschärfen. Zweitens war die Bewirtschaftung der Fruchtfolgeflächen in der Schweiz von der föderalistischen Praxis geprägt. Zwar ist der Pluralismus der Praktiken und Verfahrensweisen an sich kein Hindernis für die Umsetzung der Ziele des Sachplans von 1992, sondern durchaus normal und erwünscht, um den unterschiedlichen kantonalen und regionalen Realitäten gerecht zu werden. Doch insgesamt waren die Umsetzung des Sachplans von 1992 und dessen Überwachung nicht optimal. Diese Tatsache stellt ein nicht unerhebliches Risiko für den Föderalismus dar. Aufgrund einer gewissen Nachlässigkeit bei der tatsächlichen Erhaltung der Fruchtfolgeflächen wird heute der Ruf nach einer Renationalisierung der Thematik laut. Diese Appelle laufen über verschiedene, aber konvergente Kanäle: politische Appelle, Bürgerappelle. Die Schweiz befindet sich in der Frage der Bewirtschaftung der besten Landwirtschaftsflächen zweifellos an einem Bruchpunkt. Mit der vollständigen Aufhebung der – wenn auch beschränkten – Flexibilität, welche die föderalistische Umsetzung des Schutzes der Fruchtfolgeflächen bisher zuliess, hat das Land jedoch mit Sicherheit mehr zu verlieren als zu gewinnen. Es ist in der Tat kaum vorstellbar, das nationale Territorium als ein einheitliches Ganzes zu betrachten. Dies widerspräche auch den Zielsetzungen der Raumentwicklung, wie sie beispielsweise die Agglomerationspolitik des Bundes verfolgt. Die räumlichen Verhältnisse und der Entwicklungsbedarf in den städtischen Kantonen, die sich einem starken Bevölkerungsdruck ausgesetzt sehen, sind sicherlich nicht die gleichen wie in gewissen peripherer gelegenen Regionen. Eine nationale Überreglementierung wäre schliesslich auch nicht mit den Realitäten einer immer stärkeren Vernetzung des schweizerischen Staatsgebietes vereinbar. Die transnationalen Agglomerationen sind ein absurdes Beispiel für die Konsequenzen, die eine unzureichende Flexibilität haben könnte, indem die Entwicklung des Siedlungsraums einfach auf das Gebiet jenseits der Landesgrenze verlagert wird. Die Kantone verfügen heute über Argumente, um für eine gewisse Flexibilität in der Bewirtschaftung der Fruchtfolgeflächen in der Schweiz einzutreten. Doch um diese Argumente auszuspielen, müssen sie erstens in der Lage sein, mit einer Stimme zu sprechen, und zweitens die geltenden Regeln überall mit der gleichen Strenge anwenden.